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Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Allgemeines

Allen Angeboten, Lieferungen und Leistungen liegen diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen zugrunde. Bei abweichenden oder ergänzenden, insbesondere widersprechenden Geschäftsbedingungen ist eine ausdrückliche, schriftliche Zustimmung erforderlich. Die Bestellung der Ware oder Leistung gilt mit diesen Bedingungen als angenommen. Abweichungen von diesen Geschäftsbedingungen sind nur nach Absprache und in Schriftform wirksam. Werden einzeln Bestimmungen dieser AGB unwirksam, bleibt der übrige Vertrag und die darin enthaltenen Bestimmungen unberührt. Diese AGB gelten somit auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Spätestens mit der Entgegennahme der Ware oder Leistung gelten diese Bedingungen als angenommen. Abweichende oder ergänzende Vereinbarungen, insbesondere widersprechende Geschäftsbedingungen erkennen wir nicht an, es sei denn, es liegt eine ausdrückliche, schriftliche Zustimmung der SERVICE KIOSK IT Consulting GmbH (nachfolgend SERVICE KIOSK) vor. Dies gilt nicht für nachträgliche, mündliche Nebenabreden. Wenn der Kunde damit nicht einverstanden ist, muss er SERVICE KIOSK sofort schriftlich darauf hinweisen. Für diesen Fall behält SERVICE KIOSK sich vor, Angebote zurückzuziehen, ohne dass Ansprüche irgendwelcher Art erhoben werden können. Dem formularmäßigen Hinweis auf eigene Geschäftbedingungen widerspricht SERVICE KIOSK ausdrücklich.

2. Mietpreise

Maßgebend sind die in unseren Mietverträgen genannten Preise. Diese werden für Mietgeräte zum Zeitpunkt der Bestellung fixiert. Die Preise verstehen sich, falls nicht anders vereinbart oder angegeben, zuzüglich der gesetzlichen MwSt. und ggf. zuzüglich Versandkosten. Die Lieferungen und Leistungen erfolgen zu den Preisen und Bedingungen der schriftlichen Angebote und Auftragsbestätigungen. Auftragsbestätigungen werden nur auf ausdrücklichen Wunsch erstellt. Die darin genannten Preise sind verbindlich. Soweit im Einzelfall nichts anderes vereinbart wird, verstehen sich die Preise innerhalb der Bundesrepublik Deutschland. Hinzu kommt die zum Zeitpunkt der Rechnungsstellung geltende Mehrwertsteuer.

3. Abrechnungszeitraum für Mietgeräte

Die Miete wird in vereinbarten Perioden und auf der Basis einer im Mietvertrag festgelegten Nutzungszeit abgerechnet. Die jeweils geltende gesetzliche Mehrwertsteuer tritt hinzu. Die Abrechnung des Mietgeräts erfolgt bis einschließlich zum Rückgabetag. Rückgabetag ist der Tag des Eintreffens des Mietgerätes beim Vermieter. Bei einer verspäteten Rückgabe erfolgt automatisch eine Nachberechnung bis zum tatsächlichen Rückgabetag, ohne dass dies vorab mit dem Kunden abgesprochen werden muss. Wurde das Mietgerät bereits für einen anderen Mieter weiter verbucht und das Mietgerät zu einem verspäteten Zeitpunkt, ohne vorherige Absprache mit dem Vermieter, zurückgegeben, behält SERVICE KIOSK sich einen Schadensersatzanspruch in Höhe der Ausfallkosten vor. Eine Erhöhung/ Anpassung des Mietbetrags ist ab einer Laufzeit des Vertrags von 18 Monaten zulässig. Der Mieter wird hierüber rechtzeitig informiert.

4. Mietzahlungen, Verzug

Soweit nichts Abweichendes vereinbart wird, sind Zahlungen für Mietgeschäfte ab Rechnungsdatum innerhalb von 10 Tagen zu leisten. Die Zahlung wird je nach Vereinbarung, per Lastschrift oder per Rechnung, geleistet. SERVICE KIOSK ist berechtigt, im kaufmännischen Geschäftsverkehr bei Zahlungsverzug, Verzugszinsen in Höhe von 8% und 5% im Verbrauchergeschäft über dem jeweiligen Basiszins der EZB zu berechnen. Ab einem Zahlungsverzug von bis zu 10 Tagen wird die 1. Mahnung mit 5,00 € zzgl. Verzugszinsen fällig. Ab einem Zahlungsverzug von bis zu 20 Tagen erheben wir eine 2. Mahnung mit einem zusätzlichen Mahnzuschlag von 5,00 € zzgl. Verzugszinsen. Die 3. Mahnung wird ab einem Zahlungsverzug von über 30 Tagen, mit der zusätzlichen Aufwandsberechnung von 20,00 € zzgl. Verzugszinsen fällig. Bei Nichteinlösungen im Lastschriftenverfahren behalten wir uns eine Nachberechnung über die entstandenen Aufwandskosten durch Rücklastschriften der Bank, vor. Die Mahnzuschläge verstehen sich zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Kann die Forderung nicht erfüllt werden, ist SERVICE KIOSK berechtigt, die Ware zurückzufordern, bzw. bei Dienstleistungsgeschäften, die Dienstleistung umgehend einzustellen und vom Vertrag zurück zu treten. Ergeben sich nach Vertragsabschluss begründete Bedenken hinsichtlich der Kreditwürdigkeit des Bestellers oder seiner wirtschaftlichen Verhältnisse, so steht SERVICE KIOSK das Recht zu, Vorkasse, Lastschrift oder Nachnahme in Höhe des vereinbarten Preises innerhalb einer Woche vom Besteller zu verlangen. Im Weigerungsfall kann SERVICE KIOSK jederzeit vom Vertrag zurücktreten. Ein Schadensersatzanspruch steht dem Kunden in diesem Fall nicht zu. Wir weisen darauf hin, dass SERVICE KIOSK als Mitglied der Creditreform KG überfällige Zahlungsforderungen der Inkassoabteilung von Creditreform übergibt.

5. Vertragsabschluss

Ein Vertrag gilt als abgeschlossen, wenn SERVICE KIOSK die Annahme der Bestellung innerhalb dieser Frist bestätigt oder die Lieferung ausgeführt hat. Dies ist mit der Übergabe der Ware an den Spediteur, Paketdienst oder Kunden geschehen.
Der Mieter ist berechtigt, einen Mietauftrag rechtzeitig und kostenfrei zu stornieren. Wird ein Mietauftrag nicht spätestens 24 Stunden vor Mietbeginn vom Mieter storniert oder wird das Mietgerät nicht abgeholt, behalten wir uns einen Schadensersatzanspruch von pauschal 10% des Bestellwerts, mindestens jedoch 20,00 €, vor. Dem Besteller bleibt der Nachweis, dass ein Schaden nicht entstanden oder wesentlich niedriger als die Pauschale ist, weiter erhalten. SERVICE KIOSK behält sich vor, einen höheren Schadensersatz in schweren Fällen geltend zu machen. Schäden und Mängel sind bei Erhalt der Ware, Leistung oder Mietgeräte unverzüglich schriftlich anzuzeigen.

6. Versand, Kosten, Gefahrübergang

SERVICE KIOSK versendet, soweit nicht anders vereinbart, sämtliche Ware mit UPS im Standard oder Express Versand. Die Ware wird auf dem Weg zum Mieter mit dem Warenwert versichert. Die Dauer der Lieferung kann SERVICE KIOSK nicht beeinflussen. Eine verspätete Lieferung seitens des Transportunternehmens, nach pünktlicher Versendung der Ware durch SERVICE KIOSK, kann von SERVICE KIOSK nicht beeinflusst werden. Eine Schadensersatzforderung kann nur beantragt werden, wenn die Ware nachweislich verspätet durch SERVICE KIOSK aufgegeben wurde. Versandkosten werden grundsätzlich an den Kunden weiterberechnet. Die Preise entnehmen Sie bitte den aktuellen Preislisten.
Die Rücksendung eines Mietgerätes erfolgt, soweit nicht anders vereinbart, grundsätzlich immer in der originalen Verpackung und auf Kosten des Mieters. Eine entsprechende Transportversicherung ist in jedem Fall empfehlenswert. Wurde das Mietgerät nicht bis zur Höhe des Warenwertes versichert und d auf dem Rückversand zu SERVICE KIOSK verloren gehen, haftet der Mieter im vollen Warenwert für den Verlust. Wird das Mietgerät unfrei zurückgesendet, berechnet SERVICE KIOSK den Nachnahmebetrag zzgl. 10% Aufwandpauschale des Nachnahmebetrags an den Mieter weiter. Der Mieter hat die Möglichkeit zum Zeitraum der Miete eine Ausstellerversicherung oder Transportversicherung gegen Diebstahl abzuschließen. Die Gefahr des Diebstahls geht automatisch auf den Mieter über, sobald dieser das Mietgerät in Empfang genommen hat. Bei Verlust und/ oder Beschädigung haftet der Mieter in vollem Umfang des Warenwertes.

7. Dienstleistungen

Bei Dienstleistungen halten die Mitarbeiter von SERVICE KIOSK die Zeitaufwendungen unter Angabe der durchgeführten Arbeiten und evtl. bearbeiteten Position des Vertrages in einem Tätigkeitsbericht fest, welcher vom Kunden unterschrieben werden sollte. Bei einer Vergütung zum Festpreis kann SERVICE KIOSK die jeweils erbrachten Dienstleistungen abrechnen. SERVICE KIOSK steht es frei, die erbrachten Dienstleistungen zusammenzufassen und monatlich abzurechnen. Soweit eine Vergütung nach Aufwand oder ein bestimmtes Dienstleistungskontingent vereinbart ist, berechnet SERVICE KIOSK die jeweils erbrachten Dienstleistungstage in Form von Tagessätzen in der angebotenen Höhe.

Die Angabe einer Aufwandsabschätzung beruht auf Erfahrungen aus ähnlichen Projekten oder Vermietungstätigkeiten und stellt lediglich eine unverbindliche Orientierungshilfe dar. Aus Abweichungen von einer Aufwandsabschätzung kann der Kunde keinerlei Ansprüche herleiten. Ein Tagessatz deckt eine Arbeitsleistung von 8 Stunden pro Tag ab. Darüber hinausgehende oder geringere Arbeitsleistungen werden anteilig vergütet. Die Tagessätze beziehen sich auf Aktivitäten, die in der Zeit von Montag bis Freitag zwischen 8.00 und 18.00 Uhr, ausgenommen an den gesetzlichen Feiertagen, erbracht werden. Werden Mitarbeiter der SERVICE KIOSK mit Genehmigung des Kunden außerhalb der vorgenannten Zeit tätig, erhöht sich der anteilige Tagessatz um 25%.

8. Eigentumsvorbehalt

SERVICE KIOSK ist alleiniger Eigentümer aller Mietgeräte.

9. Lizenz und Nutzungsrechte

SERVICE KIOSK ist Eigentümer von selbst hergestellter Software. Der Mieter erwirbt lediglich eine Nutzungslizenz für den im Mietvertrag aufgeführten Zeitraum. Begleicht der Kunde, trotz Fälligkeit des Lizenzpreises, nicht die jeweiligen offenen Posten, kann SERVICE KIOSK die Nutzungsrechte an eigener Software widerrufen. Widerruft SERVICE KIOSK das Nutzungsrecht, so hat der Kunde innerhalb von 10 Tagen ab Zugang des Widerrufs die Rechnung zu begleichen. Andernfalls gilt der Widerruf der Nutzungsrechte als erfolgt. Der Kunde hat in diesem Fall sämtliche Kopien der Software zu deinstallieren und die Nutzung unverzüglich einzustellen. Die Deinstallation und Nutzungsbeendigung ist durch den Kunden schriftlich zu bestätigen. Der Widerruf der Nutzungsrechte stellt keinen Rücktritt vom Vertrag dar. Die Möglichkeit für SERVICE KIOSK, Schadensersatz wegen Nichterfüllung geltend zu machen, bleibt in jedem Fall unberührt. Beim Erwerb oder der freien Nutzung fremder Software Lizenzen gelten die Rechte und Pflichten der jeweiligen Hersteller. Dem Kunden ist bekannt, dass nach dem Stand der Technik Fehler in Software und dem zugehörigen sonstigen Material nicht ausgeschlossen werden können. SERVICE KIOSK wird Softwarefehler, welche die bestimmungsgemäße Nutzung nicht nur unerheblich beeinträchtigen, berichtigen und zwar nach Wahl von SERVICE KIOSK und je nach Bedeutung des Fehlers entweder durch die Lieferung einer verbesserten Softwareversion oder durch Hinweise zur Beseitigung oder zum Umgehen der Auswirkungen des Fehlers. Bleiben wiederholte Nachbesserungsversuche von SERVICE KIOSK erfolglos oder wird keine fehlerfreie neue Programmversion angeboten, ist der Kunde berechtigt, entweder Rückgängigmachung des Mietvertrags oder eine angemessene Herabsetzung des Mietpreises zu verlangen. Der Gewährleistungsanspruch entfällt hinsichtlich solcher Programme oder Programmteile, die vom Kunden selbst oder durch einen Dritten geändert oder erweitert wurden, es sei denn, der Kunde weist nach, dass solche Änderungen oder Erweiterungen für den Mangel nicht ursächlich sind. Der Gewährleistungsanspruch entfällt ferner für Fehler, Störungen oder Schäden, die auf unsachgemäße Bedienung, Fehler der Hardware, der Betriebssysteme, Nichtbeachtung der Datensicherungsvorschriften oder sonstige, außerhalb des Verantwortungsbereichs von SERVICE KIOSK liegende Vorgänge zurückzuführen sind oder wenn der Auftraggeber SERVICE KIOSK die Möglichkeit verweigert, die Ursache des gemeldeten Fehlers oder Mangels zu untersuchen.

10. Hardwareprodukte

SERVICE KIOSK leistet Gewähr dafür, dass gelieferte Hardwareprodukte zum Zeitpunkt des Gefahrübergangs frei von Material und Herstellungsmängeln sind, die den Wert oder die Tauglichkeit dieser Hardwareprodukte erheblich mindern. Ferner leistet SERVICE KIOSK Gewähr dafür, dass gelieferte Hardwareprodukte die ausdrücklich schriftlich zugesicherten Eigenschaften besitzen. Eine Gewähr für die Weitervermietung der Produkte oder deren Eignung zu einem bestimmten Verwendungszweck übernimmt SERVICE KIOSK grundsätzlich nicht. Mängelbeseitigungsarbeiten werden je nach Wahl von SERVICE KIOSK beim Kunden, in unserer Zentrale, beim Hersteller oder bei einem Subunternehmer durchgeführt. Die Reaktionszeit durch SERVICE KIOSK sollte hierfür nicht länger als 1 - 2 Werktage betragen. Im Falle eines Defekts ist SERVICE KIOSK verpflichtet, ein äquivalentes Mietgerät für die Dauer der Reparatur zur Verfügung zu stellen. Der Kunde gewährt SERVICE KIOSK die zur etwaigen Mängelbeseitigung nach billigem Ermessen erforderliche Zeit und Gelegenheit. Verweigert der Kunde diese, ist SERVICE KIOSK von der Gewährleistung befreit. Ist SERVICE KIOSK zur Mängelbeseitigung oder Ersatzlieferung nicht bereit oder in der Lage oder verzögert sich diese über einen angemessenen Zeitraum aus Gründen, die SERVICE KIOSK zu vertreten hat, so ist der Kunde nach seiner Wahl berechtigt, den Vertrag rückgängig zu machen (Wandlung) oder eine entsprechende Herabsetzung des Kaufpreises (Minderung) zu verlangen.
Mängelanzeigen sind bei erkennbaren Mängeln unverzüglich nach Anlieferung oder bei Installation durch SERVICE KIOSK unverzüglich bei Inbetriebnahme durch den Kunden vorzunehmen. Die Mängelanzeige hat schriftlich unter spezifizierter Angabe von Art, Zeitpunkt des Auftretens und allen anderen erkennbaren Einzelheiten des Mangels zu erfolgen. Nicht erkennbare Mängel sind in gleicher Weise spätestens drei Werktage nach ihrer Entdeckung anzuzeigen.

Die Gewährleistung entfällt, wenn der Liefergegenstand ohne Zustimmung von SERVICE KIOSK vom Kunden verändert oder unsachgemäß installiert, gewartet, repariert, benutzt, oder Umgebungsbedingungen ausgesetzt wird, die nicht den Installations und Betriebsanforderungen von SERVICE KIOSK oder des Herstellers entsprechen. Wird der Liefergegenstand nicht von SERVICE KIOSK installiert, so setzt die Gewährleistung den Nachweis der ordnungsgemäßen Installation durch den Kunden voraus.
Die Gewährleistung beginnt bei Vornahme der Installation durch SERVICE KIOSK ab der Herstellung der Betriebsbereitschaft, in sonstigen Fällen ab dem Zeitpunkt der Anlieferung beim Kunden. Ergibt die Überprüfung einer Mängelanzeige, dass ein Gewährleistungsfall nicht vorliegt, kann SERVICE KIOSK dem Kunden die Kosten der Überprüfung zu seinen jeweils gültigen Kundendienstpreisen in Rechnung stellen. Gewährleistungsrechte gegen SERVICE KIOSK stehen nur dem unmittelbaren Kunden zu und sind nicht abtretbar.

11. Kündigung

Mietverträge können durch den Mieter innerhalb des angegebenen Kündigungszeitraums gekündigt werden. Die Kündigung des Mietverhältnisses seitens des Mieters oder SERVICE KIOSK muss immer in Schriftform erfolgen. Eine Kündigung in mündlicher Form wird nicht anerkannt.

Eine frühzeitige Kündigung durch den Mieter ist nur nach vorheriger Absprache mit SERVICE KIOSK möglich. Bei frühzeitiger Rückgabe des Mietgerätes ohne vorherige fristgerechte Kündigung, erfolgt eine automatische Abrechnung bis einschließlich Mietende.

Bei mehrfachem Zahlungsverzug durch den Mieter ist SERVICE KIOSK berechtigt, das Mietverhältnis umgehend zu kündigen.

12. Sonstiges

Der Kunde kann die aus dem Vertrag resultierenden Rechte und Pflichten nur mit schriftlicher Zustimmung von SERVICE KIOSK übertragen. Gegen Ansprüche von SERVICE KIOSK kann er nur dann aufrechnen oder ein Zurückbehaltungsrecht geltend machen, wenn die Gegenforderung des Kunden unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist.

Diese Liefer und Zahlungsbedingungen bleiben auch bei einer etwaigen Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen in ihren übrigen Teilen gültig.

Erfüllungsort ist Stuttgart. Gerichtsstand für alle vertraglichen und mit dem abgeschlossenen Vertrag in Zusammenhang stehenden Ansprüche ist Stuttgart, sofern der Kunde Unternehmer ist. SERVICE KIOSK ist daneben berechtigt, Ansprüche bei dem für den (Wohn) Sitz oder Aufenthaltsort des Kunden zuständigen Gericht geltend zu machen. Bei Streitigkeiten findet ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung.


Stand 28.03.2012

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